B 1 Werkstätten

Werden sicherheitsrelevante Reparaturen ausschließlich in einer vom jeweiligen Fahrzeughersteller autorisierten Vertragswerkstatt oder in einer Fachwerkstatt, die von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Meister geleitet wird, ausgeführt?

Arbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen (Räder und Reifen, Bremsen, Lenkung) sollen nur von entsprechend qualifizierten Unternehmen ausgeführt werden, die eine hohe Qualität garantieren. Die von den Fahrzeugherstellern autorisierten Vertragswerkstätten bieten die Gewährleistung hierfür: Die Hersteller schulen das Personal ihrer Vertragswerkstätten, schreiben die Verwendung von Original-Ersatzteilen vor und überwachen die Qualität der Werkstätten.

Falls das Omnibusunternehmen auf eine eigene Werkstatt oder auf andere Fachwerkstätten als Kooperationspartner zurückgreift, müssen diese auf jeden Fall von einem Meister geleitet werden, der in die Handwerksrolle eingetragen ist. Der Meisterbrief und die damit verbundene Befähigung zur Ausbildung ist ein Garant für entsprechendes fachspezifisches Wissen.

Hilfsmittel:

Anlage B 1