B 10 Saison- und routenbezogene Bereifung

Sind je nach Saison oder Reiseroute Sommer- oder Winterreifen an allen Achsen montiert und gibt es eine entsprechende Regelung im Betrieb?

Die Anpassung der Bereifung an Straßenzustand bzw. die Witterung ist ein wichtiger Faktor der aktiven Sicherheit. Die BOKraft schreibt in § 18 vor, dass die Ausrüstung der Fahrzeuge den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Dort heißt es: „Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind Winterreifen (...) mitzuführen.“ Der Gesetzgeber hat die Bedeutung saisonal angepasster Bereifung erneut unterstrichen, indem er mit Geltung ab 1.5.2006 faktisch eine situationsbezogene Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung verankert hat.

Wer darauf vertraut, dass – beispielsweise im Flachland – keine winterlichen Verhältnisse auftreten, riskiert es, bei einem plötzlichen Wetterumschwung mit ungeeigneten Reifen dazustehen. Es ist deshalb zweckmäßig, generell alle Omnibusse für die Wintersaison mit Winterreifen auszurüsten. Dies gilt auch außerhalb der Wintersaison, wenn aufgrund der Reiseroute mit winterlichen Wetter- bzw. Fahrbahnbedingungen zu rechnen ist. Fahrversuche haben ergeben, dass nicht nur die Antriebs- sondern auch die Lenkachse von der angepassten Bereifung profitiert. Die Ausrüstung muss sich deshalb auf alle Achsen erstrecken, lediglich bei der Nachlaufachse ist dies nicht zwingend.

Es ist zweckmäßig, dies durch eine entsprechende Anweisung bzw. Regelung im Betrieb festzuschreiben.

Quellen: