B 11 Reifenkontrolle durch den Fahrer

Sind die Fahrer angewiesen, vor Fahrtbeginn und nach jeder Pause den Zustand der Reifen zu kontrollieren?

Die Kontrolle des Reifenzustands ist Bestandteil der routinemäßigen Überprüfung, die jeder Fahrer zu Beginn der Arbeitsschicht bzw. vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen muss (vgl. Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29) sowie die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze „Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ (BGG 916)).

Da Reifenschäden (entweichende Luft, Beschädigungen der Reifenflanke, Laufflächenbeschädigung bzw. -ablösung) auch während einer Tour auftreten können, ist es zweckmäßig, grundsätzlich bei jedem Stopp bzw. jeder Fahrpause den Reifenzustand zu prüfen. Wenn der Fahrer einen sich anbahnenden Schaden rechtzeitig erkennt, kann unter Umständen eine Reifenpanne während der Fahrt mit möglicherweise gefährlichen Folgen vermieden werden.

Eine entsprechende Betriebsanweisung an die Fahrer ist sinnvoll.

Quellen:

Hilfsmittel:

Anlage B 11