B 13 Saisonale Ausstattung

Sind die Fahrzeuge gemäß der Saison ausgestattet?

Die BOKraft verlangt in § 18, dass die Ausrüstung der Fahrzeuge beim Einsatz den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Neben der Ausrüstung mit Winterreifen (vgl. Frage B 10) nennt die Verordnung ausdrücklich „Schneeketten, Spaten und Hacke sowie Abschleppseil oder -stange“. Je nach Saison ist die entsprechende Ausrüstung mitzuführen.

Seit Mai 2006 wird für den Winterbetrieb ausdrücklich auch eine funktionsfähige Scheibenwaschanlage, d.h. ausreichend Frostschutz im Behälter, gefordert. Bei Nichterfüllung ist der Verstoß mit Verwarnungsgeld belegt.

Quellen: