B 15 Sicherheitsgurte

Sind die Fahrzeuge auf allen Plätzen mit Sicherheitsgurten nach EG-Richtlinien ausgestattet?

Je nach Alter bzw. Termin der Erstzulassung müssen Reisebusse mit Sicherheitsgurten auf allen Plätzen ausgerüstet sein. Es ist im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste sinnvoll, wenn dies bei möglichst vielen Fahrzeugen der Flotte der Fall ist.

Damit die Sicherheitsgurte ihren Zweck erfüllen, müssen sie in Bauart und Ausführung den geltenden EG-Richtlinien entsprechen. Eine nachträgliche Ausrüstung älterer Fahrzeuge mit Gurten ist im Sinne dieses Kriteriums nur dann sinnvoll, wenn dies gewährleistet ist. Ein Einbau von Gurten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, ist im Sinne dieses Kriteriums nicht sinnvoll.

Hilfsmittel:

Anlage B 15