B 17 Reversiereinrichtungen

Sind alle fremdkraftbetätigten Türen mit Reversiereinrichtungen ausgestattet?

Reversiereinrichtungen unterbrechen den Schließvorgang der Türen, wenn Fahrgäste oder Gegenstände zwischen die Schließkanten geraten.

Für Tür 1 ist nach den derzeitigen Bestimmungen eine Reversiereinrichtung nicht zwingend vorgeschrieben. Daher besteht hier Klemmgefahr, sowohl für die Fahrgäste als auch für den Fahrer, besonders beim Verlassen des Fahrerplatzes und beim mechanischen Verschließen von außen.

Damit das Kriterium erfüllt wird, müssen alle Fahrzeuge des Unternehmens mit einer Reversiereinrichtung an allen Türen ausgestattet sein.