B 2 Prüfintervalle für HU und SP

Werden die gesetzlichen Prüfintervalle (Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung) eingehalten?

Für Omnibusse sind folgende Untersuchungen und Prüffristen vorgeschrieben:

Hauptuntersuchung (HU) mit Untersuchung nach BOKraft: alle 12 Monate

Sicherheitsprüfung (SP): im ersten Zulassungsjahr keine, im 2.-3. Zulassungsjahr alle 6 Monate nach der letzten HU, ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten HU

Für die letzten 12 Monate muss eine fristgerechte Durchführung der erforderlichen Untersuchungen für alle Fahrzeuge nachgewiesen werden.

Für Omnibusse sind Prüfbücher vorgeschrieben, in denen die Untersuchungen und Sicherheitsüberprüfungen dokumentiert werden. Nach erfolgter Hauptuntersuchung muss das Prüfbuch der Aufsichtbehörde unverzüglich vorgelegt werden.

Die Einhaltung der Fristen wird durch eine entsprechende Buchführung erleichtert. Prüftermine sollen im Voraus geplant werden. Eine entsprechende Checkliste erleichtert es, den Überblick zu behalten.

Quelle:

Hilfsmittel:

Anlage B 2