B 3 Zeitnahe Behebung der bei HU und SP festgestellten Mängel

Werden die bei HU und SP festgestellten Mängel zeitnah beseitigt?

Nicht alle in HU und SP festgestellten Mängel erfordern eine erneute Vorführung des Fahrzeugs. Die Beseitigung bestimmter Mängel wird in die Verantwortung des Fahrzeughalters gegeben, der Gesetzgeber vertraut darauf, dass die Mängel eigenverantwortlich abgestellt werden.

Ob und wann die in HU und SP festgestellten Mängel beseitigt wurden, soll im Unternehmen dokumentiert werden. Anderenfalls kann nicht nachgehalten werden, ob die Mängel tatsächlich beseitigt worden sind. Eine entsprechende Übersichtsliste kann dabei helfen.

Für die letzten 12 Monate müssen die Prüfberichte aller Fahrzeuge vorgelegt werden und der Zeitpunkt der Mängelbeseitigung dokumentiert sein.

Hilfsmittel:

Anlage B 3