B 4 Behebung der bei HU und SP festgestellten Mängel vor dem nächsten Einsatz

Erfolgt die Mängelbeseitigung entsprechend der Prüfberichte von HU und SP vor dem nächsten Einsatz des Fahrzeuges?

Eine zeitnahe Mängelbeseitigung der bei HU und SP festgestellten Mängel ist wünschenswert. Sichtbare Schäden wie z.B. ein Sprung im Rücklichtglas beeinträchtigen das Vertrauen des Kunden in das Unternehmen, auch wenn der Schaden nicht unmittelbar die Sicherheit beeinträchtigt. Konsequent ist eine Mängelbeseitigung vor dem nächsten Einsatz des Omnibusses.

Für den Zeitraum der letzten 12 Monate muss dies für alle Fahrzeuge nachgewiesen werden.

Hilfsmittel:

Anlage B 3