B 5 Passive Sicherheit

Liegt ein Nachweis der Einhaltung der ECE-Regelung Nr. 66 (Festigkeit der Aufbaustruktur) für die im Unternehmen genutzten Omnibusse vor?

Bei schweren Unfällen mit Omnibussen ist die passive Sicherheit, die das Fahrzeug den Insassen bietet, entscheidend für die Verletzungsschwere. Insbesondere beim Umkippen oder Überschlag des Fahrzeugs hängt viel von der Festigkeit der Aufbaustruktur des Fahrzeugs ab.

Die ECE-Regelung 66 legt die Anforderungen fest, durch die ein Schutz der Insassen gewährleistet werden kann. Die Bedingungen der ECE Nr. 66 sind in die Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. November 2001 eingeflossen. Sie wird von zahlreichen modernen Fahrzeugmodellen erreicht bzw. übertroffen. Ältere Modelle sowie manche Fahrzeuge ausländischer Hersteller entsprechen leider noch nicht dieser Richtlinie.

Ob ein bestimmtes Fahrzeug der genannten Richtlinie entspricht, kann anhand der Fahrgestellnummer vom Hersteller ermittelt werden. Der Hersteller stellt auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung aus.

Für alle im Unternehmen verwendeten Omnibusse muss eine entsprechende Bescheinigung vorliegen.

Hilfsmittel:

Anlagen B 5.1 und 5.2