B 6 Überprüfung der Betriebssicherheit

Wird die vorgeschriebene jährliche Überprüfung des betriebssicheren Zustands der Omnibusse durchgeführt? Sind die Prüfberichte vorhanden?

Der Begriff der Betriebssicherheit geht über die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs hinaus. Er beinhaltet zusätzlich die Arbeitssicherheit. Dabei werden Punkte geprüft, die auch für die Sicherheit der Fahrgäste wichtig sind.

Die jährliche Überprüfung der Betriebssicherheit ist durch die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29, § 57) vorgeschrieben. Bei gleichzeitig durchgeführter, mit mängelfreiem Ergebnis abgeschlossener Hauptuntersuchung nach § 29 kann sich die Überprüfung auf den Bereich der Arbeitssicherheit beschränken. Für die Prüfung von Fahrzeugen bzw. Omnibussen bestehen besondere Grundsätze, siehe BGG 916 „Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige“.

Die Überprüfung wird durch Sachkundige durchgeführt, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik haben und mit den einschlägigen Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sind. Sachkundige können sowohl geeignete Mitarbeiter des Fahrzeughalters als auch solche von Technischen Überwachungsorganisationen oder Kraftfahrzeug-Fachwerkstätten sein.

Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert, der Prüfbericht ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Quellen:

Hilfsmittel:

Anlage B 6