B 8 Ausrüstungsgegenstände

Ist der Unterbringungsort sicherheitsrelevanter Ausrüstungsgegenstände (Verbandskasten, Warnleuchte, Feuerlöscher usw.) in jedem Fahrzeug dem jeweiligen Fahrer bekannt gemacht?

Jedes Fahrzeug ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit sicherheitsrelevanter Ausrüstung bestückt (Verbandskasten, Warnleuchte, Feuerlöscher, je nach Jahreszeit auch Schneeketten und andere Winterausrüstung usw.). Der Unterbringungsort dieser Gegenstände ist jedoch nicht einheitlich. Nur wenn der Fahrer weiß, wo in seinem Fahrzeug diese Gegenstände untergebracht sind, kann er sie im Notfall schnell, d.h. ohne Zeitverlust finden.

Der Fahrer kann sich direkt bei Fahrzeugübernahme mit dem Unterbringungsort dieser Gegenstände vertraut machen, wenn beispielsweise im Handschuhfach ein entsprechendes Infoblatt bereitliegt.

Auch die Zuordnung von bestimmten „Stammfahrern“ für jedes Fahrzeug ist ein bewährtes Mittel dafür, die Vertrautheit der Fahrer mit den Fahrzeugen zu verbessern.