F 1 Fahrerlaubnis (1): Turnusmäßige Überprüfung

Verfügen die Fahrer über die erforderliche Fahrerlaubnis?

Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Plätzen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse D erforderlich, bei Betrieb mit Anhänger über 750 kg die Klasse DE. Die Fahrerlaubnis der Klassen D1 und D1E gelten für Kraftfahrzeuge mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen. Bei der Klasse D1E darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten.

Die Gültigkeit der o.g. Fahrerlaubnisse beträgt jeweils fünf Jahre, längstens jedoch bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres. Ab dem 50. Lebensjahr gelten strengere Vorschriften für die Gesundheitsuntersuchungen, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen sind (vgl. Frage F 2).

Der Unternehmer muss überprüfen, ob die von ihm beauftragten Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind, dies ergibt sich u.a. aus der Unfallverhütungsvorschrift BGV D 29 „Fahrzeuge“. Eine turnusmäßige Überprüfung (einmal im Jahr) ist als Minimum anzusehen.

Hilfsmittel:

Anlage F 1