F 12 Hinweis auf Anschnallpflicht bei Fahrtantritt

Weisen die Fahrer die Fahrgäste unmittelbar bei Fahrtantritt auf die Anschnallpflicht hin?

Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Dies gilt jedoch nicht für Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen sowie für Fahrgäste beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Die BOKraft legt ausdrücklich fest, dass der Fahrzeugführer die Fahrgäste vor Fahrtantritt auf die Pflicht zum Anlegen von Sicherheitsgurten hinzuweisen hat. Wenn die Fahrgäste an verschiedenen Orten zusteigen, müssen demzufolge die neu zugestiegenen Fahrgäste jeweils vor der Weiterfahrt über die Anschnallpflicht informiert werden.

Dies ist unabhängig von einer allgemeinen Sicherheitsunterweisung zu sehen, die z.B. dann erfolgen kann, wenn alle Fahrgäste zugestiegen sind. Die durch die BOKraft ebenfalls vorgeschriebenen „Informationseinrichtungen“ zur Anschnallpflicht oder ausgelegte Informationsblätter befreien den Fahrer nicht von seiner Hinweispflicht.

Es ist zweckmäßig, diesbezüglich eine schriftliche Fahreranweisung zu erteilen.

Quellen:

Hilfsmittel:

Anlage F 12