F 2 Fahrerlaubnis (2): Verlängerung

Werden die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis aktiv gesteuert?

Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ist, dass

1)   eine augenärztliche Untersuchung und
2)   eine ärztliche Untersuchung durch einen leistungspsychologisch ausgerichteten Facharzt für Arbeitsmedizin (oder Betriebsmediziner) oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt wird.

Beide Untersuchungen können ggf. zu einer Untersuchung durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner zusammengefasst werden. Ab dem 50. Lebensjahr beinhaltet die ärztliche Untersuchung eine Psychometrie (= Anwendung psychologischer Messverfahren).

Auftraggeber für die Untersuchungen ist der Fahrerlaubnisbewerber bzw. -inhaber. Wird die ärztliche Untersuchung nicht rechtzeitig für eine notwendige Verlängerung durchgeführt, wird die Fahrerlaubnis ungültig. Der Unternehmer kann durch eine aktive Steuerung vermeiden, dass dieser Fall eintritt. Dazu gehört

1)   die rechtzeitige Erinnerung der Fahrer an die Verlängerungstermine,
2) die rechtzeitige Aufforderung, die Untersuchungen durchführen zu lassen,
3) die rechtzeitige Auffo rderung, die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beantragen.

Hilfsmittel:

Anlage F 2