F 3 Fahrerlaubnis (3): Sehtest

Werden für Fahrer ab 45 Jahren regelmäßig freiwillige Sehtests organisiert?

Schätzungsweise werden 80 bis 90 Prozent der für den Straßenverkehr relevanten Sinneseindrücke über das Auge wahrgenommen. Der optische Sinn ist also für den Omnibusfahrer der wichtigste Informationskanal.

Mit zunehmendem Alter nimmt das Sehvermögen ab. Dies ist einerseits physiologisch bedingt, andererseits können aber auch Erkrankungen Auswirkungen auf die Sehfähigkeit haben (z.B. Grüner Star). Bei rechtzeitiger Feststellung kann die Sehfähigkeit häufig durch entsprechende Sehhilfen, medikamentöse Behandlung oder Operation erhalten werden.

Um rechtzeitig eventuell nötige Maßnahmen ergreifen zu können, empfiehlt es sich, zusätzlich zu dem von der Fahrerlaubnisverordnung geforderten Fünf-Jahres-Intervall freiwillige Sehtests anzubieten, z.B. jedes zweite Jahr.

Ein solcher Sehtest sollte den in Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung geforderten Kriterien bzw. der Anforderungsstufe 1 des G 25 (Gesundheitsuntersuchung für Fahr- und Steuertätigkeit) entsprechen. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine Überprüfung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit sinnvoll.

Quelle:

Hilfsmittel:

Anlage F 3