F 4 Lenk- und Ruhezeiten (1): Unterweisung

Werden die Fahrer kontinuierlich über gesetzliche Regelungen und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse informiert?

Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz des Fahrpersonals und der Sicherheit der beförderten Personen. Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Disposition so zu gestalten, dass die Bestimmungen eingehalten werden können (vgl. Frage U 3).

Vor Ort ist jedoch der Fahrer derjenige, der entscheiden muss, ob und wann er eine Pause oder Ruhezeit einlegt. Dies setzt voraus, dass er über die geltenden Regelungen und eventuelle Neuerungen informiert ist. Zudem tragen die vergleichsweise starren Regelungen der Sozialvorschriften besonderen Belastungssituationen (z.B. Nachtfahrt) wenig Rechnung. Durch entsprechende Schulungsmaßnahmen kann die Bereitschaft, arbeitsphysiologischen Erkenntnissen bei der Pausengestaltung Rechnung zu tragen, erhöht werden.

Für die Unterweisung des Fahrers stehen zahlreiche Materialien und Hilfen zur Verfügung (vgl. Quellen).

Quellen:
Folgende Medien/ Unterrichtshilfen eigen sich für eine entsprechende Unterweisung:

Hilfsmittel:

Anlage F 4