F 6 Fahrerschulung (1): Regelmäßige Weiterbildung

Werden die Fahrer in Bezug auf Verkehrssicherheit regelmäßig geschult (jährlich mindestens 7 Zeitstunden)?

Diese Forderung lehnt sich an das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG)an, das eine Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung der Fahrer über die Ausbildung hinaus festschreibt. Durch eine erweiterte Schulung der Fahrer wird neben der Sicherheit auch die Effizienz im Dienstleistungsunternehmen verbessert und eine Voraussetzung für eine stärkere Identifikation des Fahrers mit dem Unternehmen geschaffen.

Für die Fahrerweiterbildung wird durch die Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) ein Umfang von 35 Stunden im Zeitraum von fünf Jahren vorgegeben. Die Weiterbildung muss in Zeiteinheiten von mindestens 7 Stunden erfolgen. Dabei geht es um eine Aktualisierung der Kenntnisse des Fahrers in verschiedenen Kenntnisbereichen.

Zur Erfüllung des Kriteriums ist es notwendig, dass die Fahrer innerhalb des Fünf-Jahreszeitraums mindestens ein ganztägiges praktisches Training (Sicherheitstraining/ Sicherheitsprogramm Omnibus) durchlaufen.

Die Teilnahme an der Weiterbildung muss für den einzelnen Fahrer durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden.

Quellen:

Hilfsmittel:

Anlage F 6