F 8 Fahrerschulung (3): Zusätzliche Schulungen

Werden zusätzliche Schulungen zu den Themen Verkehrssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt?

Die in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung genannten 35 Stunden im Fünf-Jahreszeitraum sind als Mindestumfang der Weiterbildung anzusehen. Es ist zweckmäßig, darüber hinausgehend weitere Schulungsmaßnahmen anzubieten und durchzuführen. Solche Schulungen können z.B. im Rahmen der SiFa-Unterweisung (mindestens einmal jährlich) durchgeführt werden oder durch Bausteine aus „Gesund und sicher – Arbeitsplatz Omnibus“ abgedeckt werden. Die durchgeführten Schulungen müssen zusätzlich zu den genannten 35 Stunden im Fünf-Jahreszeitraum (vgl. Frage F 6) mindestens 1 Stunde pro Fahrer/Jahr umfassen, damit das Kriterium dieser Frage erfüllt ist.

Quelle:

Hilfsmittel:

Anlage F 8