U 1 Genehmigung

Liegt die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung gemäß PBefG vor?

Wer Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig mit Omnibussen befördert, braucht eine Genehmigung (umgangssprachlich auch als „Konzession“ bezeichnet). Voraussetzungen und Verfahren zur Erteilung der Genehmigung sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Voraussetzung für die Erteilung ist die Erfüllung verschiedener Bedingungen, insbesondere muss der Unternehmer zuverlässig und wirtschaftlich leistungsfähig sein sowie über fachliche Eignung verfügen.

Die Genehmigung wird durch Aushändigung der Genehmigungsurkunde erteilt. Die Genehmigungsurkunde muss beim Gelegenheitsverkehr die einzelnen eingesetzten Fahrzeuge unter Angabe der amtlichen Kennzeichen enthalten (nicht erforderlich bei Vorliegen einer Gemeinschaftslizenz). Die Genehmigungsurkunde oder eine gekürzte amtliche Ausfertigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

Die Genehmigung wird befristet erteilt, die Geltungsdauer beträgt im Gelegenheitsverkehr bis zu vier Jahre. Erweiterungen und wesentliche Änderungen des Unternehmens, z.B. die Übertragung der Betriebsführung auf einen anderen, sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Der Genehmigungsnachweis muss einsehbar und gültig sein.

Quelle:

Hilfsmittel:

Anlage U 1