U 11 Arbeits- und Gesundheitsschutz (4):
Arbeitsschutzausschuss

Existiert ein Arbeitsschutzausschuss (nur für Unternehmen mit über 20 Beschäftigten)?

Die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ist für Unternehmen vorgeschrieben, die über mehr als 20 Beschäftigte (Fahrer und anderes Personal) verfügen. Dabei werden Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit berücksichtigt (vgl. § 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Quelle: