U 12 Arbeits- und Gesundheitsschutz (5):
Zugriff auf Regelwerke

Ist der Zugriff auf Vorschriften, Regelungen und rechtliche Grundlagen gewährleistet und werden diese rechtzeitig umgesetzt?

Der Zugriff auf die rechtliche Grundlagen, Regelungen und Vorschriften, die für den Betrieb eines Reisebusunternehmens relevant sind, muss jederzeit gewährleistet sein. In Zweifelsfällen muss sich der Unternehmer oder sein Beauftragter schnell und zuverlässig über rechtliche Bestimmungen informieren können, damit der Unternehmer und seine Beschäftigten sich den Bestimmungen entsprechend verhalten können.

Zu einer solchen Handbibliothek, die im Unternehmen vorhanden bzw. über das Internet verfügbar sein muss, gehören folgende Regelwerke:

Verbandsnachrichten, Informationen der Berufsgenossenschaft (z.B. der „Sicherheitspartner“ der BGF) sowie andere Fachzeitschriften ergänzen die Basisbibliothek und informieren über Neuerungen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die jeweiligen Werke regelmäßig aktualisiert werden, damit sie stets den neuesten Stand wiedergeben.

Die Umsetzung von gesetzlichen Neuerungen im Unternehmen muss rechtzeitig, zumindest aber termingerecht erfolgen. Dies muss durch entsprechende Vermerke dokumentiert werden.

Hilfsmittel (Beispiele):