U 16 Subunternehmen

Erfüllen die beauftragten Sub- oder Tochterunternehmen die Pflichtpunkte?

Wenn Sub- oder Tochterunternehmen mit der Durchführung von Fahrten beauftragt werden, müssen diese die Pflichtpunkte dieses Kriterienkataloges erfüllen. Im Einzelnen betrifft dies die folgenden Kriterien:

U 1 Genehmigungen
U 2 Disposition (1): Einsatzplan
U 3 Disposition (2): Sozialvorschriften
U 8 Arbeits- und Gesundheitsschutz (1): Gefährdungsbeurteilung
U 9 Arbeits- und Gesundheitsschutz (2): Unterweisung
U 10    Arbeits- und Gesundheitsschutz (3): Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
U 11 Arbeits- und Gesundheitsschutz (4): Arbeitsschutzausschuss
  
F 1 Fahrerlaubnis (1): Turnusmäßige Überprüfung
F 5 Lenk- und Ruhezeiten (2): Kontrolle der Aufzeichnungen
F 6 Fahrerschulung (1): Regelmäßige Weiterbildung
F 12 Hinweis auf Anschnallpflicht bei Fahrtantritt
  
B 2 Prüfintervalle für HU und SP
B 4 Zeitnahe Behebung der bei HU und SP festgestellten Mängel
B 6 Überprüfung der Betriebssicherheit
B 9 Reifenzustand
B 12 Freisprecheinrichtung
B 13 Saisonale Ausstattung

Die Erfüllung ist vertraglich in den Vereinbarungen mit den Sub- und Tochterunternehmen zu verankern. Falls der Subunternehmer lediglich den Fahrer stellt, sind die Kriterien aus dem Block B gegenstandslos. Allerdings ist in diesem Fall eine Einweisung auf das entsprechende Fahrzeug vorzunehmen.