Erfüllen die beauftragten Sub- oder Tochterunternehmen die Pflichtpunkte?
Wenn Sub- oder Tochterunternehmen mit der Durchführung von Fahrten beauftragt werden, müssen diese die Pflichtpunkte dieses Kriterienkataloges erfüllen. Im Einzelnen betrifft dies die folgenden Kriterien:
U 1 | Genehmigungen |
U 2 | Disposition (1): Einsatzplan |
U 3 | Disposition (2): Sozialvorschriften |
U 8 | Arbeits- und Gesundheitsschutz (1): Gefährdungsbeurteilung |
U 9 | Arbeits- und Gesundheitsschutz (2): Unterweisung |
U 10 | Arbeits- und Gesundheitsschutz (3): Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung |
U 11 | Arbeits- und Gesundheitsschutz (4): Arbeitsschutzausschuss |
F 1 | Fahrerlaubnis (1): Turnusmäßige Überprüfung |
F 5 | Lenk- und Ruhezeiten (2): Kontrolle der Aufzeichnungen |
F 6 | Fahrerschulung (1): Regelmäßige Weiterbildung |
F 12 | Hinweis auf Anschnallpflicht bei Fahrtantritt |
B 2 | Prüfintervalle für HU und SP |
B 4 | Zeitnahe Behebung der bei HU und SP festgestellten Mängel |
B 6 | Überprüfung der Betriebssicherheit |
B 9 | Reifenzustand |
B 12 | Freisprecheinrichtung |
B 13 | Saisonale Ausstattung |
Die Erfüllung ist vertraglich in den Vereinbarungen mit den Sub- und Tochterunternehmen zu verankern. Falls der Subunternehmer lediglich den Fahrer stellt, sind die Kriterien aus dem Block B gegenstandslos. Allerdings ist in diesem Fall eine Einweisung auf das entsprechende Fahrzeug vorzunehmen.