U 17 Teilzeitfahrer

Erfüllen die beauftragten Teilzeitfahrer die Pflichtpunkte für die Kategorie „Fahrer“?

Wenn Aushilfsfahrer mit der Durchführung von Fahrten beauftragt werden, müssen diese die Pflichtpunkte dieses Kriterienkataloges erfüllen. Im Einzelnen betrifft dies die folgenden Kriterien:

F 1 Fahrerlaubnis (1): Turnusmäßige Überprüfung
F 5 Lenk- und Ruhezeiten (2): Kontrolle der Aufzeichnungen
F 6 Fahrerschulung (1): Regelmäßige Weiterbildung
F 12   Hinweis auf Anschnallpflicht bei Fahrtantritt

Die Erfüllung ist vertraglich in die Vereinbarungen mit dem Aushilfsfahrer zu verankern bzw. als schriftliche Anweisung an den Fahrer zu geben. Eine Einweisung auf das Fahrzeug muss durchgeführt werden.