U 2 Disposition (1): Einsatzplan

Ist ein Einsatzplan vorhanden und nachvollziehbar?

Welche Fahrzeuge sollen mit welchen Fahrern auf welchen Touren eingesetzt werden? Bei der Planung sind verschiedene Aspekte zu beachten: die Eignung der Fahrzeuge für bestimmte Touren und ihre Wartungsintervalle, die Arbeitszeiten und entsprechende Wünsche der Fahrer sowie die Vorschriften hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten (vgl. Frage F 5).

Eine Dispositionspflicht des Unternehmens ergibt sich aus Artikel 16 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 561/2006. Einsatzpläne können zudem zum wichtigen Beweisstück werden, wenn z.B. aufgrund von Zeugenaussagen polizeiliche Ermittlungen in Bezug auf Unfallflucht oder ähnliche Delikte aufgenommen werden. In Verbindung mit den Aufzeichnungen des Kontrollgeräts kann anhand der dokumentierten Einsatzpläne die Fahrtroute eines Fahrzeugs nachgewiesen und eine Beteiligung des beschuldigten Fahrers gegebenenfalls ausgeschlossen werden. Eine Aufbewahrung der schriftlichen Dispositionen im Betrieb ist deshalb sinnvoll.

Für die Disposition gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je nach Art und Größe der Unternehmen kann ein Kalender mit handschriftlichen Einträgen, ein am PC geführtes Kalendarium oder eine spezielle Software verwendet werden, bei der auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der Stimmigkeit der Planung integriert sein können.

Erforderlich sind auf jeden Fall Angaben zum einzusetzenden Fahrzeug, zur voraussichtlichen Fahrtzeit sowie des Fahrers/der Fahrer.

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