U 3 Disposition (2): Sozialvorschriften

Werden bereits bei der Planung die EG-Sozialvorschriften eingehalten (Pausen, Fahrerwechsel bei langen Fahrtzeiten) und wird sinnvoll gewechselt?

Bei der Tourenplanung muss die Einhaltung der Sozialvorschriften gewährleistet sein. Dies fordert Art. 10 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 561/2006. Spätestens nach viereinhalb Stunden Lenkzeit muss eine Pause eingeplant werden. Dies ist bei der geplanten Fahrtzeit zu berücksichtigen. Es kann jedoch auch sinnvoll sein, Pausen in kürzeren Abständen einzurichten. Dies kommt einerseits dem Fahrer zugute, da Pausen in kürzeren Abständen die Konzentrationsfähigkeit verbessern und vorzeitiger Ermüdung entgegenwirken. Andererseits sind auch viele Fahrgäste dankbar für häufigere Fahrtunterbrechungen.

Bei der Planung von langen Touren kommt der zulässigen Tageslenkzeit eine besondere Bedeutung zu: Diese darf nach Artikel 6 Absatz 1 der EG-Verordnung Nr. 561/2006 höchstens 9 Stunden bzw. zweimal pro Woche 10 Stunden betragen. Tageslenkzeit im Sinne des Gesetzes ist die Gesamtlenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten. Bei Touren, bei denen die Fahrtzeit voraussichtlich 9 bzw. 10 Stunden übersteigen wird, muss deshalb ein zweiter Fahrer eingeplant werden. Dies entspricht einer Fahrtstrecke von ca. 800 km, je nach Fahrtstrecke auch weniger. Dies ist in der Disposition entsprechend auszuweisen.

Der Wechsel der Fahrer soll sinnvoll festgelegt werden. Ein Beispiel: Wenn sich zwei Fahrer jeweils nach viereinhalb Stunden ablösen, ist dies arbeitsphysiologisch günstiger als wenn einer seine gesetzlich vorgesehene Tageslenkzeit voll ausschöpft und anschließend ein zweiter Fahrer übernimmt. Eine sinnvolle Disposition berücksichtigt auch die Erkenntnisse der Arbeitsphysiologie.

Quellen:

Hilfsmittel:
Zur Information bzw. Schulung der Disponenten sowie der Fahrer eignen sich z.B. folgende Medien: