U 7 Arbeitszeitregelung

Gibt es nachvollziehbare und zielführende Arbeitszeitregelungen?

Für die Arbeitszeiten von Omnibusfahrern gibt es Höchstgrenzen, die durch Gesetze und andere Regelwerke vorgegeben werden. Nähere Konkretisierungen bzw. weitere Festlegungen in Form von Betrieblichen Arbeitszeitregelungen bzw. Tarifverträgen sind jedoch sinnvoll. Durch Arbeitszeitregelungen werden z.B. der zulässige Umfang von Warte-, Bereitschafts- und Beifahrerzeiten sowie weitere Details der Arbeitszeit von Busfahrern näher bestimmt.

Zielführende Arbeitszeitregelungen begrenzen die Dienstzeiten unter das gesetzlich vorgegebene Maß. Unter Berücksichtigung der ergonomischen Pausengestaltung können die Lenk- und Ruhezeiten einen positiven Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz des Fahrers leisten. Nachvollziehbar sind Arbeitsregelungen dann, wenn sie schriftlich fixiert sind.