U 8 Arbeits- und Gesundheitsschutz (1): Gefährdungsbeurteilung

Wird für die Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und werden die erforderlichen Maßnahmen entsprechend umgesetzt?

Es ist die gesetzliche Pflicht des Unternehmers, seine Beschäftigten vor Gefahren bei der Arbeit zu schützen. Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, lässt sich erst auf Grund einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen erkennen. Deshalb muss der Unternehmer die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen. Die Gefährdungsermittlung beinhaltet das Einleiten von Maßnahmen, um die ermittelten Gefährdungen zu beseitigen oder zumindest zu minimieren. Der Unternehmer muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sowie die vom ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren. Von der Dokumentationspflicht sind nur die Arbeitgeber ausgenommen, die nicht mehr als zehn Beschäftigte haben.

Die Anforderungen an eine solche Beurteilung hängen von der Art der Tätigkeiten (z.B. Wartung und Instandhaltung, Fahrtätigkeit, Buchhaltung) ab. Eine zweckentsprechende Gefährdungsbeurteilung beschränkt und konzentriert sich auf die an dem entsprechenden Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit real vorkommenden Belastungen, Problemen und Gefährdungen.

Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Unternehmer selbst oder durch vom Unternehmer beauftragte Personen (Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder weitere Spezialisten) durchgeführt werden. Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber bei gleichartigen Arbeitsbedingungen eine Beurteilung nur einmal vornimmt, weil in diesem Fall die Vermutung eines vergleichbaren Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung berechtigt ist.

Maßnahmen, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen, sind nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer, sondern kommen auch dem Unternehmen zugute. Wenn Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden können, steigert dies die Effektivität des Unternehmens und die Qualität der Dienstleistung.

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