F 13 Sicherheitsunterweisung der Fahrgäste

Führen die Fahrer zu Beginn der Fahrt eine Sicherheitsunterweisung der Fahrgäste durch?

Zu Beginn der Fahrt sollen die Fahrgäste darüber informiert werden, wo die Notausrüstung untergebracht ist und wo sich die Notausgänge befinden. Dies kann durch eine Durchsage, durch sichtbar ausgelegte Hinweise oder ein entsprechendes Bordvideo geschehen. Daneben ist der Fahrer verpflichtet, die Fahrgäste auf die Anschnallpflicht hinzuweisen (vgl. Frage F 12).

Eine entsprechende Durchsage soll mindestens enthalten:

Das Auslegen einer Bordinformation in ausreichender Anzahl oder das Vorführen eines entsprechenden Videos kann die Sicherheitsunterweisung ersetzen. Es ist zweckmäßig, die Durchführung der Sicherheitsunterweisung durch eine Fahreranweisung festzulegen (vgl. Frage U 20).

Eine ausführliche Sicherheitsunterweisung wird oft deshalb unterlassen, weil man befürchtet, die Fahrgäste damit zu verunsichern. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Durch die Sicherheitsunterweisung macht das Unternehmen deutlich, dass ihm die Sicherheit der Fahrgäste wichtig ist und man sich auch auf den - seltenen - Notfall vorbereitet hat. Bei Flugreisen ist eine solche Information seit vielen Jahren Standard, ohne dass dies von den Reisenden als negativ empfunden wird.

Es ist zweckmäßig, diesbezüglich eine schriftliche Fahreranweisung zu erteilen.

Hilfsmittel (Beispiele):